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Hundepension zum Röschenhaus Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen unter News! Neue Kunden können derzeit nicht mehr aufgenommen werden!
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Zwischen dem Hundehalter des in Betreuung gegebenen Hundes und der Hundepension zum Röschenhaus (nachfolgend Pension genannt) wird ein Betreuungsvertrag geschlossen. Bestandteil des Betreuungsvertrages sind die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Vor Abschluss des Betreuungsvertrages weist die Pension jeden Hundehalter ausdrücklich auf die AGB hin. Jeder Hundehalter, der mit der Pension einen Betreuungsvertrag abschließt, ist mit der Geltung der hier aufgeführten AGB einverstanden.

 

  1. Die Pension gewährleistet jedem in Betreuung gegebenen Hund während des Aufenthaltes eine artgerechte Haltung sowie reichlich Auslauf, Beschäftigung und liebevolle Betreuung.

 

  1. Der Hundehalter wird durch die Pension unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen.

 

  1. Der Hundehalter wird über die Unterbringung und Haltung des Hundes in einem Beratungsgespräch eingehend informiert. Eine vorherige Besichtigung der Pension seitens des Hundehalters ist erwünscht.

 

  1. Besonderheiten der Verpflegung und medizinischen Versorgung sind durch den Hundehalter vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich anzugeben und werden schriftlich im Betreuungsvertrag festgehalten.

 

  1. Der Hundehalter wird darauf hingewiesen, dass sein Hund auf eigene Gefahr in die Hundebetreuung gegeben wird. Dies bezieht sich auch ausdrücklich auf die anderen in der Hundebetreuung befindlichen Tiere bzw. auf Auseinandersetzungen zwischen den Hunden und etwaige Verletzungsfolgen. Während der Betreuungszeit besteht ein Restrisiko durch Beissereien, Verletzungen, Unfälle, Weglaufen des Hundes, sogar das Ableben des Hundes. Die Pension schließt jede Haftung auf Schadenersatz aus, es sei denn, Schäden werden aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung der Sorgfaltspflicht herbeigeführt. Der Halter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sein Hund auf eigene Gefahr in die Pension gegeben wird.

 

  1. Der Hundehalter bleibt auch während der Betreuungszeit durch unsere Pension Eigentümer des Tieres im Sinne von §833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung). Der Hundehalter versichert ausdrücklich, dass für den zu betreuenden Hund eine ausreichende Haftpflichtversicherung besteht.

 

  1. Der Hundehalter versichert, dass der zu betreuende Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist und einen ausreichenden Impfschutz besitzt, insbesondere gegen Staupe, Hepatitis contagiosa canis, Tollwut, Parvovirose und Leptospirose. Folgeschäden vertraglich zugesicherter Impfungen, gehen zu Lasten des Hundehalters. Die Pension übernimmt hierfür keine Gewähr und schließt jeden Schadenersatz hierzu aus. Der Impfpass ist bei Abgabe des Hundes in der Pension zu hinterlegen. Bringt ein Hund eine ansteckende Krankheit oder Parasiten (z.B. Flöhe) mit, trägt der Halter dieses Hundes die dadurch entstehenden Kosten, wie z. B.  für Desinfektion, daraus entstandenen Pensionsausfall und Mitbehandlung angesteckter Hunde.

 

  1. Der Hundehalter versichert, dass sein Hund nicht aggressiv gegen Menschen und andere Hunde ist.

 

  1. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte bei Erkrankung oder im Falle eines Unfalles/Verletzung seines Hundes erfolgen sollen. Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller Höhe und unverzüglich durch den Hundehalter übernommen.

 

  1. Der Hundehalter verpflichtet sich, den Hund umgehend nach Ablauf der vereinbarten Betreuungsdauer abzuholen.

 

  1. Der Hundehalter verpflichtet sich, die Betreuungspreise für die gesamte gebuchte Zeit bei Abgabe des Hundes in bar zu entrichten. Die Kosten berechnen sich gem. der aktuellen Preisliste, Bring- und  Abholtag zählen jeweils als ganzer Pensionstag mit. Bei vorzeitiger Abholung erfolgt keine Rückerstattung des Pensionspreises.

 

  1. Salvatorische Klausel:  Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Es soll vielmehr insoweit eine Regelung gelten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem am nächsten kommt, was die vertragsschließenden Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, wenn sie diesen Punkt bedacht hätten.

Hier finden Sie uns

Hundepension zum Röschenhaus

Regina Lutze
Röschenhaus 1
09600 Weißenborn /Erzgeb.

Kontakt

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+49 37322 50948+49 37322 50948

+49 160 95609407

 

 

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