Hundepension zum Röschenhaus
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zwischen dem Hundehalter des in Betreuung gegebenen Hundes und der Hundepension zum
Röschenhaus (nachfolgend Pension genannt) wird ein Betreuungsvertrag geschlossen. Bestandteil des Betreuungsvertrages sind die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Vor Abschluss
des Betreuungsvertrages weist die Pension jeden Hundehalter ausdrücklich auf die AGB hin. Jeder Hundehalter, der mit der Pension einen Betreuungsvertrag abschließt, ist mit der Geltung der hier
aufgeführten AGB einverstanden.
Die Pension gewährleistet jedem in Betreuung gegebenen Hund während des
Aufenthaltes eine artgerechte Haltung sowie reichlich Auslauf, Beschäftigung und liebevolle Betreuung.
Der Hundehalter wird durch die Pension unverzüglich benachrichtigt, wenn bei
seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen.
Der Hundehalter wird über die Unterbringung und Haltung des Hundes in einem
Beratungsgespräch eingehend informiert. Eine vorherige Besichtigung der Pension seitens des Hundehalters ist erwünscht.
Besonderheiten der Verpflegung und medizinischen Versorgung sind durch den
Hundehalter vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich anzugeben und werden schriftlich im Betreuungsvertrag festgehalten.
Der Hundehalter wird darauf hingewiesen, dass sein Hund auf eigene Gefahr in die
Hundebetreuung gegeben wird. Dies bezieht sich auch ausdrücklich auf die anderen in der Hundebetreuung befindlichen Tiere bzw. auf Auseinandersetzungen zwischen den Hunden und etwaige
Verletzungsfolgen. Während der Betreuungszeit besteht ein Restrisiko durch Beissereien, Verletzungen, Unfälle, Weglaufen des Hundes, sogar das Ableben des Hundes. Die Pension schließt jede Haftung
auf Schadenersatz aus, es sei denn, Schäden werden aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung der Sorgfaltspflicht herbeigeführt. Der Halter wird ausdrücklich darauf hingewiesen,
dass sein Hund auf eigene Gefahr in die Pension gegeben wird.
Der Hundehalter bleibt auch während der Betreuungszeit durch unsere Pension
Eigentümer des Tieres im Sinne von §833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung). Der Hundehalter versichert ausdrücklich, dass für den zu betreuenden Hund eine ausreichende Haftpflichtversicherung
besteht.
Der Hundehalter versichert, dass der zu betreuende Hund frei von ansteckenden
Krankheiten ist und einen ausreichenden Impfschutz besitzt, insbesondere gegen Staupe, Hepatitis contagiosa canis, Tollwut, Parvovirose und Leptospirose. Folgeschäden vertraglich zugesicherter
Impfungen, gehen zu Lasten des Hundehalters. Die Pension übernimmt hierfür keine Gewähr und schließt jeden Schadenersatz hierzu aus. Der Impfpass ist bei Abgabe des Hundes in der Pension zu
hinterlegen. Bringt ein Hund eine ansteckende Krankheit oder Parasiten (z.B. Flöhe) mit, trägt der Halter dieses Hundes die dadurch entstehenden Kosten, wie z. B. für Desinfektion, daraus
entstandenen Pensionsausfall und Mitbehandlung angesteckter Hunde.
Der Hundehalter versichert, dass sein Hund nicht aggressiv gegen Menschen und
andere Hunde ist.
Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne
Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte bei Erkrankung oder im Falle eines Unfalles/Verletzung seines Hundes erfolgen sollen. Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller
Höhe und unverzüglich durch den Hundehalter übernommen.
Der Hundehalter verpflichtet sich, den Hund umgehend nach Ablauf der
vereinbarten Betreuungsdauer abzuholen.
Der Hundehalter verpflichtet sich, die Betreuungspreise für die gesamte gebuchte
Zeit bei Abgabe des Hundes in bar zu entrichten. Die Kosten berechnen sich gem. der aktuellen Preisliste, Bring- und Abholtag zählen jeweils als ganzer Pensionstag mit. Bei vorzeitiger Abholung
erfolgt keine Rückerstattung des Pensionspreises.
Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Es soll vielmehr insoweit eine Regelung gelten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem am nächsten kommt, was die vertragsschließenden
Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, wenn sie diesen Punkt bedacht hätten.